Wie erhalte ich die Unionsbürgerschaft?

Autor: Peter Berry
Erstelldatum: 19 Juli 2021
Aktualisierungsdatum: 23 Juni 2024
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Wie erhalte ich die Unionsbürgerschaft? - Tipps
Wie erhalte ich die Unionsbürgerschaft? - Tipps

Inhalt

Die Staatsbürgerschaft in der Europäischen Union (EU) umfasst das Recht, in EU-Mitgliedstaaten ohne Visum zu arbeiten, zu reisen und zu studieren. Es kann einige Jahre dauern, bis die Staatsbürgerschaft in der EU erlangt ist. Dazu müssen Sie sich in einem EU-Land für die Staatsbürgerschaft registrieren lassen. Der Einbürgerungsprozess wird von Land zu Land unterschiedlich sein. Im Allgemeinen müssen Sie einige Jahre in Ihrem Gastland leben, einen Nachweis über die Berechtigung zur Staatsbürgerschaft einholen und einen Antrag stellen. Möglicherweise werden Sie auch gebeten, einen Staatsbürgerschafts- und Sprachtest abzulegen und eine Anmeldegebühr zu zahlen. Wenn Sie relativ lange in einem EU-Land gelebt haben, dürfen Sie höchstwahrscheinlich einbürgern.

Schritte

Teil 1 von 3: Erfüllen Sie die Einbürgerungsanforderungen

  1. Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat. Wenn Sie nicht in einem EU-Land leben, müssen Sie in einen EU-Mitgliedstaat ziehen und dort ansässig werden. Die Einwanderung ist eine besonders schwerwiegende und kostspielige Entscheidung: Sie müssen ein Visum beantragen, einen Job finden, eine neue Sprache lernen und mehrere Jahre in Ihrem Gastland leben.
    • Die EU hat 28 Mitgliedsländer. Wenn Sie Staatsbürger eines dieser Länder werden, erhalten Sie auch die Staatsbürgerschaft in der EU. Die Berechtigung zur Staatsbürgerschaft ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich.
    • Denken Sie daran, dass nicht alle europäischen Länder Teil der EU sind. Sie haben keine EU-Staatsbürgerschaft, wenn Sie nach Norwegen, Nordmakedonien oder in die Schweiz ziehen.
    • Beachten Sie, dass Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist. Wenn Sie in Großbritannien eingebürgert sind, haben Sie keine EU-Staatsbürgerschaft.

  2. Bestimmen Sie, wie lange Sie in einem EU-Land leben müssen, um sich einzubürgern. In den meisten Ländern ist ein ständiger Aufenthalt von mindestens 5 Jahren erforderlich, in anderen Ländern sind möglicherweise längere Zeiträume erforderlich. Überprüfen Sie diese Informationen, bevor Sie die Einbürgerung beantragen.
    • Zum Beispiel müssen Sie 8 Jahre in Deutschland leben, um einen Reisepass in diesem Land zu erhalten. In Frankreich müssen Sie nur 5 Jahre bleiben.

  3. Berücksichtigen Sie die Nationalität Ihres Ehepartners. Wenn Ihr Ehepartner Staatsbürger in einem EU-Land ist, können Sie sich durch Heirat einbürgern. Je nach Land kann die Heirat mit einem EU-Bürger die Zeit verkürzen, die Sie in diesem Land leben müssen, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
    • In Schweden müssen Sie normalerweise 5 Jahre wohnen, bevor Sie eine Einbürgerung beantragen. Wenn Sie jedoch verheiratet oder bei einem schwedischen Staatsbürger registriert sind, müssen Sie nur 3 Jahre in Schweden wohnen, bevor Sie die Einbürgerung beantragen.

  4. Lernen Sie die Hauptsprache des Landes, in dem Sie leben. Viele EU-Mitgliedstaaten schreiben eine Sprachanforderung vor, bevor Sie eine Einbürgerung beantragen können. Einige Länder verlangen möglicherweise die Teilnahme an Sprachkursen, andere erfordern möglicherweise den Abschluss eines grundlegenden Sprachtests. Hier sind einige Länder, die Sprachanforderungen haben oder einen Sprachtest erfordern:
    • Ungarn
    • Tugend
    • Lettland
    • rumänisch
    • Dänemark
  5. Überprüfen Sie, ob Sie aus einem EU-Mitgliedstaat stammen. In einigen EU-Ländern können Kinder oder Enkel eines Bürgers Staatsbürger werden, auch wenn sie nicht in diesen Ländern leben. Dieses Prinzip nennt man Jus Sanguinis (Blutlinienprinzip).
    • Irland, Italien und Griechenland ermöglichen die Einbürgerung von Kindern und Enkelkindern der Bürger. Ungarn erlaubt die Einbürgerung der Enkel beider Bürger.
    • In Deutschland können Sie nur so einbürgern, wenn Ihre Eltern Staatsbürger sind.
    • In einigen Ländern gelten Bedingungen dafür, wie lange Ihre Vorfahren dieses Land verlassen. In Polen werden Sie beispielsweise eingebürgert, wenn Ihre Großeltern oder Eltern nach 1951 abreisen. In Spanien müssen sie zwischen 1936 und 1955 abreisen.
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Teil 2 von 3: Einbürgerungsregistrierung

  1. Dokumente sammeln. Kopieren Sie wichtige Dokumente. Senden Sie keine Originale. Obwohl jedes Land unterschiedliche Anforderungen hat, benötigen Sie im Allgemeinen die folgenden Dokumente:
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • Kopie des aktuellen Reisepasses
    • Wohnsitznachweis, z. B. Karriereunterlagen, Kontoauszüge, Reisedokumente oder Briefe von Regierungsbehörden, in denen Ihre Adresse angegeben ist.
    • Arbeitsnachweis, zum Beispiel eine schriftliche Arbeitsbescheinigung mit der Unterschrift des Arbeitgebers. Wenn Sie im Ruhestand oder selbstständig sind, legen Sie finanzielle Unterlagen vor, um zu zeigen, dass Sie finanziell stabil sind.
    • Wenn Sie mit einem Staatsbürger Ihres Gastlandes verheiratet sind, benötigen Sie einen Heiratsnachweis, z. B. einen Heiratsnachweis, Geburtsurkunden von Kindern und Familienfotos.
  2. Füllen Sie den Antrag aus. Dieses Formular wird normalerweise auf der Website der Einwanderungsbehörde des Gastlandes veröffentlicht. Lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Obwohl der Inhalt der Anwendung von Land zu Land unterschiedlich ist, müssen Sie die folgenden Informationen angeben:
    • Vollständiger Name
    • Aktuelle und vergangene Adresse
    • Geburtsdatum
    • Derzeitige Staatsangehörigkeit
    • Bildung
    • Aufenthaltsdauer im Gastland
    • Familieninformationen, einschließlich Eltern, Ehepartner und Kinder
  3. Anmeldegebühr bezahlen. Möglicherweise wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Diese Gebühr variiert je nach Land, zum Beispiel:
    • Irland: 175 Euro (ca. 4.500.000 VND)
    • Deutschland: 255 Euro (ca. 6.500.000 VND)
    • Schweden: 1.500 Kronen (ca. 3.700.000 VND)
    • Spanien: 60-100 Euro (von ca. 1.600.000 VND bis 2.600.000 VND)
  4. Machen Sie den Staatsbürgerschaftstest. Der Staatsbürgerschaftstest zeigt, wie gut Sie die Bräuche, die Sprache, die Gesetze, die Geschichte und die Kultur des Gastlandes verstehen. Der Test ist recht kurz, sie sind jedoch in vielen EU-Mitgliedstaaten Voraussetzung für die Einbürgerung.
    • In Deutschland werden Ihnen beispielsweise 33 Fragen zur deutschen Geschichte, zum deutschen Recht und zur deutschen Kultur gestellt. Sie müssen mindestens 17 richtige Antworten beantworten.
    • Für diesen Test wird die Primärsprache des Gastlandes verwendet.
  5. Nehmen Sie an einer Anhörung oder einem Interview teil, wenn Sie dazu aufgefordert werden. In einigen Ländern wird ein Richter oder eine Polizei Sie interviewen, bevor Sie eingebürgert werden. Nach dem Ausfüllen Ihrer Bewerbung werden Sie über Zeitpunkt und Ort der Anhörung oder des Interviews informiert.
  6. Gehe zur Einbürgerungszeremonie. Die meisten Länder haben Staatsbürgerschaftszeremonien für neue Bürger. Die Bürger werden bei dieser Zeremonie einen Eid ablegen. Möglicherweise erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde, aus der Ihre neue Staatsbürgerschaft hervorgeht. Sobald Sie die Staatsbürgerschaft in einem EU-Land besitzen, werden Sie automatisch EU-Bürger.
    • Normalerweise kennen Sie das Ergebnis der Einbürgerung etwa 3 Monate nach dem Anmeldetag. In einigen anderen Ländern kann dieser Zeitraum länger sein.
    • Staatsbürgerschaftszeremonien können in Großstädten oder Hauptstädten abgehalten werden.
    • Die Teilnahme an einer Einbürgerungszeremonie ist normalerweise eine der Voraussetzungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Ihrem Gastland.
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Teil 3 von 3: Verbessere dein Profil

  1. Vermeiden Sie es, Ihr Heimatland für längere Zeit zu verlassen. Sie müssen dauerhaft in dem Land wohnen, in dem Sie sich einbürgern möchten. Dies bedeutet auch, dass Sie nur für einen bestimmten Zeitraum in diesem Land leben können. Wenn Sie dieses Land jedes Jahr länger als ein paar Wochen verlassen, erfüllen Sie möglicherweise nicht mehr die Staatsbürgerschaftsanforderungen.
    • Wenn Sie beispielsweise Frankreich länger als 6 Monate verlassen, können Sie hier möglicherweise nicht mehr eingebürgert werden.
  2. Steigern Sie das Jahreseinkommen. Die meisten Länder erlauben keine Einbürgerung, es sei denn, Sie haben ein bestimmtes Einkommensniveau. In einigen Ländern ist ein Nachweis Ihres Arbeitsplatzes in diesem Land erforderlich. Wenn Sie durch Heirat eingebürgert sind und noch nicht arbeiten, müssen Sie möglicherweise die Jobinformationen Ihres Ehepartners angeben.
    • In Dänemark müssen Sie beispielsweise nachweisen, dass Sie für sich und Ihre Familie bezahlen können, ohne auf staatliche Subventionen angewiesen zu sein, zum Beispiel Wohngeld oder Sozialhilfe.
    • Wenn Sie Student sind, können sich diese Anforderungen ändern. Möglicherweise müssen Sie Ihren Abschluss machen und Vollzeit arbeiten, um die Anforderungen an die Staatsbürgerschaft zu erfüllen.
  3. Kaufen Sie eine Immobilie in dem Land, in dem Sie leben. Wenn Sie ein Haus oder Land in dem Land besitzen, in dem Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, haben Sie möglicherweise eine bessere Chance. In einigen Ländern, zum Beispiel in Griechenland, Lettland, Portugal oder der Republik Zypern, können Sie die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie eine bestimmte Menge an Eigentum besitzen. Werbung

Rat

  • Viele Länder, wie die Republik Zypern oder Österreich, erlauben die Staatsbürgerschaft, wenn Sie in die Regierung investieren. Diese Investition muss jedoch einen Wert von mindestens einer Million Euro (etwa 25,2 Milliarden Dong) haben. .
  • Die Staatsbürgerschaftsgesetze unterscheiden sich von Land zu Land. Stellen Sie sicher, dass Sie die Gesetze des Landes, in dem Sie eingebürgert werden möchten, recherchieren und sorgfältig lesen.
  • Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, einschließlich einer in einem EU-Mitgliedstaat, erhalten Sie auch die Unionsbürgerschaft.
  • Sobald Sie die Staatsbürgerschaft in Österreich, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Lettland oder Litauen besitzen, müssen Sie Ihre vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Warnung

  • Wenn Sie vorbestraft sind, sind Sie möglicherweise nicht eingebürgert.