So stellen Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung für gekaufte Waren in Thailand aus

Autor: Mark Sanchez
Erstelldatum: 27 Januar 2021
Aktualisierungsdatum: 1 Juli 2024
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So stellen Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung für gekaufte Waren in Thailand aus - Gesellschaft
So stellen Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung für gekaufte Waren in Thailand aus - Gesellschaft

Inhalt

Um ausländische Touristen zum Einkaufen in Thailand zu ermutigen, hat die Regierung eine Mehrwertsteuerrückerstattung für Einkäufe eingeführt. Sie können nicht weniger als 7% von dem, was Sie im Königreich ausgegeben haben, zurückgeben. Wenn Sie sich weniger als 180 Tage in Thailand aufgehalten haben und mit allen möglichen Souvenirs nach Hause zurückkehren, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie an jedem internationalen Flughafen eine Mehrwertsteuerrückerstattung ausstellen können. Stimmen Sie zu, es ist schön, zuerst Ihr hart verdientes Geld auszugeben und es dann zurückzubekommen. Was braucht es also?

Schritte

  1. 1 Suchen Sie nach Geschäften, die "MWST-RÜCKERSTATTUNG FÜR TOURISTEN" sagen. In der Regel steht eine ähnliche Aufschrift auf allen großen Geschäften in Thailand.
  2. 2 Erkundigen Sie sich bei Ihrem Händler nach Formularen zur Mehrwertsteuerrückerstattung. Dies geschieht häufig in speziellen Abteilungen wie z Kundendienst (Kundenservice), nicht direkt an der Kasse.
  3. 3 Machen Sie Einkäufe im Gesamtwert von mindestens 5.000 Baht. Es ist nicht notwendig, dass alle diese Einkäufe in einem Geschäft getätigt werden, aber in jedem Geschäft müssen Waren im Wert von mindestens 2.000 Baht gekauft werden, und der Gesamtbetrag der Schecks muss mehr als 5.000 Baht betragen. Nur in diesem Fall können Sie beim Verlassen des Landes eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten.
  4. 4Bewahren Sie alle Quittungen und Mehrwertsteuerrückerstattungsformulare auf.
  5. 5 Am Abreisetag vor Check-in und Gepäckaufgabe Besuchen Sie das Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbüro am internationalen Flughafen und stempeln Sie alle ausgestellten Schecks beim Zollbeamten ab. Ohne Stempel erfolgt keine Zahlung. Der Zollbeamte kann verlangen, dass Sie ihm die aus Thailand ausgeführten Waren zeigen und auf den Kontrollen erscheinen. Dies gilt notwendigerweise für jedes Produkt über 8.000-10.000 Baht und nach Ermessen für andere Produkte.
  6. 6Nachdem Sie den Stempel auf den Schecks erhalten haben, gehen Sie die Registrierung durch und checken Sie Ihre Sachen in Ihrem Gepäck ein.
  7. 7 Gehen Sie im Abflugbereich und in den Duty-Free-Shops zu den speziellen Schaltern mit der Aufschrift Mehrwertsteuerrückerstattung. Dort wird Ihnen der Mehrwertsteuerbetrag direkt erstattet.
    • Wenn der Rückerstattungsbetrag 10.000 Baht nicht überschreitet, können Sie ihn in bar (in Baht), per Scheck oder auf Ihre Kreditkarte überweisen.
    • Wenn der Rückerstattungsbetrag 10.000 Baht überschreitet, erfolgt die Rückerstattung per Scheck oder Überweisung auf Ihre Kreditkarte.
  8. 8 Um eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beantragen, reichen Sie die folgenden Dokumente ein:
    • der Pass;
    • Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer;
    • Originalquittung, die die Zahlung der Mehrwertsteuer bestätigt;
    • Quittung (Reisepass) für Waren.
  9. 9 Bezahlen Sie die Gebühr für die Bearbeitung und Bearbeitung von Dokumenten und Schecks. Dies ist ein fester Betrag von 100 Baht - er wird vom zu erstattenden Gesamtbetrag abgezogen. Wenn Sie eine Rückerstattung per Scheck oder Kreditkartenüberweisung beantragen, müssen Sie außerdem separat bezahlen:
    • bei Rückgabe per Scheck - Provision in Höhe der von der Bank erhobenen Gebühren und Portogebühren;
    • bei der Rückkehr zur Karte - die Provision für die Geldüberweisung zu den Kursen der Bank.

Warnungen

  • Die Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Antragsteller darf nicht in Thailand ansässig sein und muss sich im laufenden Jahr weniger als 180 Tage im Hoheitsgebiet aufhalten.
    • Der Antragsteller darf kein Pilot oder Besatzungsmitglied auf einem Flug aus Thailand sein.
    • Ab Kaufdatum sollten nicht mehr als 60 Tage vergehen.
    • Der Antragsteller muss Thailand über den internationalen Flughafen verlassen.
  • Die folgenden Artikel sind für den Export aus Thailand verboten:
    • Korallen in roher Form, Edelsteine ​​in roher oder randloser Form (nur in Form von Souvenirs oder Schmuck erlaubt);
    • Gegenstände aus Elfenbein sowie Leder und Knochen geschützter Katzen (Tiger, Leopard, Leopard);
    • Buddha-Bilder (außer Körpermedaillons und Figuren bis 13 cm Höhe) und Bodhisattvas sowie deren Fragmente; Bettelschalen. Eine Ausnahme gilt nur für Reisende, die zum kulturellen Austausch reisen oder Buddha- und Bodhisattvas-Bilder zu Forschungszwecken mitnehmen;
    • Betäubungsmittel;
    • Falschgeld;
    • Materialien mit erotischen und pornografischen Inhalten;
    • ganze Fruchtdurian (in Scheiben geschnitten und verpackt oder getrocknet - erlaubt), Kokosnüsse, Wassermelonen;
    • Erde und Sand (auch in Blumentöpfen);
    • gefüllte und verarbeitete Krokodilhaut (in Form von Fertigprodukten - erlaubt);
    • lebende Schildkröten, Schildkrötenpanzerprodukte;
    • Seepferdchen (kann in getrockneter Form verkauft werden);
    • Goldbarren, Platinschmuck;
    • Briefmarken;
    • gefälschte königliche Siegel, offizielle Siegel;
    • Gegenstände, die die Nationalflagge von Thailand darstellen.
  • Waren, für die Sie ebenfalls keine Mehrwertsteuerrückerstattung beanspruchen können:
  • Schusswaffen, Sprengstoffe oder ähnliche Gegenstände;
  • Edelsteine.

Tipps

  • Bei weiteren Fragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung wenden Sie sich bitte an das Mehrwertsteuerrückerstattungsbüro am Bangkok International Airport (Tel. 02-535 6576-79) oder das Revenue Department (VAT Refunds for the Tourist Office) (Tel. 02-27 278 9387 .). - 8 oder 02-272 8195-8).
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums: http://www.rd.go.th/vrt/engindex.html