Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis in Thailand?

Autor: Janice Evans
Erstelldatum: 4 Juli 2021
Aktualisierungsdatum: 1 Juli 2024
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Arbeiten in Thailand | Wie Arbeitserlaubnis für Thailand bekommen?
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Inhalt

Ausländer dürfen in Thailand nicht arbeiten, es sei denn, sie haben eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeit im Königreich ohne Erlaubnis kann strafrechtliche Konsequenzen haben, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Daher lohnt es sich, sich um eine solche Erlaubnis zu bemühen. Hier ist, was Sie dafür brauchen.

Schritte

  1. 1 Kümmere dich zuerst um deine Anstellung in Thailand. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:
    • Eröffnen Sie Ihr Geschäft in Thailand. Da Ausländer im Königreich kein Gewerbe anmelden dürfen, müssen Sie einen lokalen Geschäftspartner finden. Offiziell wird dies seine Sache sein, und Sie werden ein ausländischer Investor sein.
    • Finden Sie einen Arbeitgeber in Thailand. Die Regierung des Königreichs stellt ziemlich strenge Anforderungen an Unternehmen, die einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen möchten:
      • Das Unternehmen muss über ein eingetragenes Kapital von mindestens 2 Millionen Baht pro Einwanderer verfügen und die Vorgaben für das Verhältnis von thailändischem zu ausländischem Personal einhalten (das hängt von der Art der Tätigkeit ab, aber in der Regel beträgt dieses Verhältnis 4 zu 1 oder 7 bis 1). Das genehmigte Kapital muss nicht in Geldform vorliegen; Dies können Vermögenswerte in der Bilanz des Unternehmens sein, wie ein Auto, Computer, Ausrüstung usw.
      • Wenn der ausländische Arbeitnehmer einen thailändischen Ehepartner hat, reicht es aus, dass das genehmigte Kapital 1 Million Baht pro Ausländer beträgt.
      • Ausländer, die in Thailand ein eigenes Unternehmen haben, können für ihre Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis erhalten, solange sie jeweils mindestens 3 Millionen Baht ins Land bringen. Es können maximal 10 Berechtigungen eingeholt werden.
      • Das Unternehmen muss als Zahler der Mehrwertsteuer oder anderer Steuern registriert sein.
  2. 2 Holen Sie sich ein Nichteinwanderungsvisum der Kategorie B.
    • Wenden Sie sich an die thailändische Botschaft in Ihrem Land.
    • Alternativ können Sie in Thailand von einem Touristenvisum zu einem Nichteinwanderungsvisum wechseln. Wenden Sie sich hierfür an die Einwanderungsbehörde in Bangkok.
  3. 3 Ein Arbeitgeber oder Geschäftspartner muss beim thailändischen Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer oder Partner beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Eine Liste der Dokumente finden Sie unten im Abschnitt "Was Sie brauchen". Die Prüfung des Genehmigungsantrags dauert 7 Werktage. Der Genehmigungsantrag wird im Büro des Arbeitsministeriums bearbeitet. Wenn Sie qualifiziert sind und das One Stop Service Center nutzen können, dauert die Bearbeitung einer Arbeitserlaubnis nur einen Tag.
  4. 4 Unterschreiben Sie Ihre thailändische Arbeitserlaubnis. Sie müssen persönlich mit Ihrem Reisepass beim Arbeitsministerium anwesend sein und in Anwesenheit von Mitarbeitern des Arbeitsministeriums eine Arbeitserlaubnis in Thailand unterschreiben. Wenn Sie Ihre Genehmigung erhalten, stempelt das Arbeitsministerium das Ende Ihres Reisepasses.
  5. 5 Nachdem Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, gehen Sie zum Finanzamt und erhalten Sie einen Steuerausweis. Dies ist eine Plastikkarte in der Größe eines Führerscheins, jedoch ohne Foto. Auf der Steuerkarte wird Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer angezeigt, die in Thailand benötigt wird, um Ihr Gehalt in der Buchhaltung zu erhalten.

Was brauchst du

Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen:


  • Drei 4 x 5 cm Farbfotos im Normalformat
  • Ärztliches Attest, das Ihren guten Gesundheitszustand bestätigt
  • Das Original des Reisepasses mit Kopien des Passdeckblatts (persönliche Daten und Lichtbild), eine Seite mit einem gültigen Visum und eine Seite mit einem Einreisestempel
  • Einladung zur Arbeit
  • Diplom entsprechend der Stelle
  • Gesetzliche Anschrift des Wohnsitzes in Thailand.
  • Antragsformulare für die Arbeitserlaubnis
  • Abfahrtskarte TM.6
  • Lebenslauf mit Angaben zu früheren Positionen, Verantwortlichkeiten, Leistungen, Dauer und Einsatzorten des Bewerbers
  • Wenn der Antragsteller mit einem thailändischen Staatsbürger / Staatsbürger verheiratet ist: Heiratsurkunde sowie thailändischer Ehegattenausweis, Geburtsurkunden der Kinder und Haushaltsregistrierung

Der Arbeitgeber muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens und dessen Zweck
  • Fabriklizenz (falls erforderlich) ausgestellt von der Fabrikabteilung des Ministeriums für Industrie
  • Liste der Aktionäre, die von der Handelsregisterabteilung beglaubigt sind
  • Mehrwertsteuerbescheinigung - Phor Phor 20
  • Mehrwertsteuereinbehalt - Phor Phor 30
  • Einkommensteuer - Phor Ngor Dor 1
  • Bescheinigung über die Sozialversicherung der Arbeitnehmer
  • Finanzbericht, Kopie der Bankdokumente des Beschäftigungsunternehmens, die das Vorhandensein oder die Einlage in das genehmigte Kapital von 2 Millionen Baht und / oder andere Dokumente bestätigen;
  • Eine Fotokopie des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des Direktors mit angehängter Unterschrift
  • Büroplan (Plan).
  • Anstellungsschreiben mit Angabe der Position und des Gehalts des Bewerbers
  • Arbeitsvertrag

Warnungen

  • Wenn Sie ein Kündigungsschreiben eingereicht haben oder vom Unternehmen entlassen wurden, müssen Sie Ihre Arbeitserlaubnis innerhalb von 10 Tagen an das Arbeitsministerium zurücksenden.